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Men­schen­han­del und Zwangs­pro­sti­tu­ti­on

All­ge­mei­nes

Von Men­schen­han­del spricht man, wenn die per­sön­li­che Zwangs­la­ge eines Men­schen aus­ge­nutzt wird, um ihn aus­zu­beu­ten, bei­spiels­wei­se als Pro­sti­tu­ier­te oder Pro­sti­tu­ier­ter, als Ar­beit­neh­me­rin oder Ar­beit­neh­mer, als Bett­le­rin oder Bett­ler, als Or­gan­spen­de­rin oder Or­gan­spen­der oder auch als zur Straf­ta­ten­be­ge­hung ge­zwun­ge­ne Tä­te­rin oder Täter. Men­schen­han­del ist ein Ver­ge­hen, eine Ver­let­zung der Men­schen­rech­te und welt­weit eines der be­deu­tends­ten Ge­schäf­te der Or­ga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät.

In der Hoff­nung auf eine Ver­än­de­rung ihrer per­sön­li­chen Si­tua­ti­on wen­den sich viele Men­schen, vor allem Mi­gran­tin­nen und Mi­gran­ten, an Ver­mitt­ler, Schlep­per und „Ar­beit­ge­ber“, die ihnen ver­meint­lich gute Ar­beits­per­spek­ti­ven of­fe­rie­ren. Sie be­ge­ben sich damit in die Ge­fahr der Aus­beu­tung, Er­pres­sung, Ab­hän­gig­keit und Ge­walt.

Viele Be­trof­fe­ne sind vor der Aus­rei­se nicht über die har­ten Arbeits-​ und Le­bens­be­din­gun­gen, Miet­wu­cher bei der Un­ter­brin­gung und hohe Schul­den ge­gen­über den Men­schen­händ­le­rin­nen und Men­schen­händ­lern in­for­miert. Feh­len­de Sprach­kennt­nis­se, feh­len­de Rechts­in­for­ma­tio­nen sowie Rechts­an­sprü­che und eine all­ge­mei­ne pre­kä­re Lage be­güns­ti­gen die Aus­beu­tung. Be­son­ders heim­tü­ckisch ist es, wenn Mäd­chen und Frau­en nach der so ge­nann­ten Loverboy-​Methode erst in emo­tio­na­le Ab­hän­gig­keit, fa­mi­liä­re be­zie­hungs­wei­se so­zia­le Ent­frem­dung ge­trie­ben und dann zur Zwangs­pro­sti­tu­ti­on ge­zwun­gen wer­den.

Der Lo­ver­boy, auch Lieb­ha­ber ge­nannt, täuscht eine Lie­bes­be­zie­hung vor. Mit viel Ver­ständ­nis, Auf­merk­sam­keit, Zu­nei­gung und Ge­schen­ken er­schleicht er sich das Ver­trau­en, was für viele Be­trof­fe­ne an­fäng­lich schwer zu er­ken­nen ist.

Die häu­fig un­si­che­re recht­li­che und so­zia­le Po­si­ti­on der Be­trof­fe­nen sowie der Druck, ihr ei­ge­nes Leben, oft auch das ihrer Fa­mi­lie si­chern zu müs­sen, wer­den dabei ge­zielt aus­ge­nutzt.

Hilfe bei Men­schen­han­del

Bei aku­ter Be­dro­hung wäh­len Sie bitte die Po­li­zei­not­ruf­num­mer, um wei­te­res Vor­ge­hen in Ihrer Si­tua­ti­on ab­zu­stim­men. Sie kön­nen eine Straf­an­zei­ge bei jeder Po­li­zei­dienst­stel­le er­stat­ten.

Sind Sie un­si­cher, ob Sie eine Straf­an­zei­ge er­stat­ten sol­len, da Sie even­tu­ell Angst vor wei­te­rer Be­dro­hung und Rache, eine skep­ti­sche Hal­tung ge­gen­über staat­li­chen Be­hör­den oder re­si­gniert haben, emp­feh­len wir Ihnen aus­drück­lich, sich an eine Be­ra­tungs­stel­le zu wen­den, die Sie bei Ihrer Ent­schei­dungs­fin­dung un­ter­stüt­zen kann. Ein Ver­zicht auf eine An­zei­ge ist in der Regel nicht er­folg­ver­spre­chend, um wei­te­rer Ge­walt vor­zu­beu­gen. Die Er­stat­tung einer An­zei­ge ist eine deut­li­che Bot­schaft an die Tä­te­rin, den Täter oder die Täter, dass sich Be­trof­fe­ne nicht ein­schüch­tern las­sen. Dies kann hilf­reich für ein Ver­las­sen der Op­fer­rol­le sein.

Aus­län­di­sche Be­trof­fe­ne des Men­schen­han­dels in Deutsch­land haben im Bun­des­ge­biet eine Be­denk­frist von drei Mo­na­ten, um über eine Ko­ope­ra­ti­on mit den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den nach­zu­den­ken.

Bei einer Ko­ope­ra­ti­on ist ein Auf­ent­halts­ti­tel im Bun­des­ge­biet mög­lich, wel­cher auch nach Ab­schluss des Ver­fah­rens noch ver­län­gert wer­den kann.

Sind Sie be­son­ders ge­fähr­det, kann Ihr Wohn­ort be­reits bei der An­zei­gen­auf­nah­me ge­heim ge­hal­ten wer­den. Tei­len Sie dazu der Po­li­zei Ihre Be­fürch­tun­gen mit. Ist Ihnen dies nicht mög­lich, weil Sie der Tat­her­gang zu sehr be­las­tet, bit­ten Sie eine Per­son Ihres Ver­trau­ens, Sie dabei zu un­ter­stüt­zen.

Von Men­schen­han­del Be­trof­fe­ne haben ein Recht auf Be­ra­tung und Un­ter­stüt­zung durch eine Fach­be­ra­tungs­stel­le und psy­cho­so­zia­le Pro­zess­be­glei­tung bei der Haupt­ver­hand­lung. Die Be­ra­tung ist kos­ten­los, an­onym und un­ab­hän­gig von Be­hör­den oder an­de­ren staat­li­chen Ein­rich­tun­gen.

Die Fach­be­ra­tungs­stel­le bie­tet psy­cho­so­zia­le Be­ra­tung und meist auch eine Not­ver­sor­gung mit Le­bens­mit­teln und Klei­dung an. Sie un­ter­stützt bei der Klä­rung von aus­län­der­recht­li­chen und so­zi­al­recht­li­chen Fra­gen, einer si­che­ren und an­ony­men Un­ter­brin­gung und beim Auf­bau von Le­bens­per­spek­ti­ven. Sie be­glei­tet zu Be­hör­den be­zie­hungs­wei­se im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren, im Straf­ver­fah­ren, vor Ge­richt und ver­mit­telt me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung be­zie­hungs­wei­se eine ju­ris­ti­sche Be­ra­tung.

Auf Wunsch kön­nen Sie Un­ter­stüt­zung bei der Aus­rei­se und Ver­mitt­lung von Hilfs­an­ge­bo­ten in den Her­kunfts­län­dern er­hal­ten.

Be­ra­tungs­an­ge­bo­te bei Men­schen­han­del, Zwangs­pro­sti­tu­ti­on, "Ge­walt im Namen der Ehre" und Zwangs­hei­rat