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Menschenhandel und Zwangsprostitution

Allgemeines

Von Menschenhandel spricht man, wenn die persönliche Zwangslage eines Menschen ausgenutzt wird, um ihn auszubeuten, beispielsweise als Prostituierte oder Prostituierter, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, als Bettlerin oder Bettler, als Organspenderin oder Organspender oder auch als zur Straftatenbegehung gezwungene Täterin oder Täter. Menschenhandel ist ein Vergehen, eine Verletzung der Menschenrechte und weltweit eines der bedeutendsten Geschäfte der Organisierten Kriminalität.

In der Hoffnung auf eine Veränderung ihrer persönlichen Situation wenden sich viele Menschen, vor allem Migrantinnen und Migranten, an Vermittler, Schlepper und „Arbeitgeber“, die ihnen vermeintlich gute Arbeitsperspektiven offerieren. Sie begeben sich damit in die Gefahr der Ausbeutung, Erpressung, Abhängigkeit und Gewalt.

Viele Betroffene sind vor der Ausreise nicht über die harten Arbeits- und Lebensbedingungen, Mietwucher bei der Unterbringung und hohe Schulden gegenüber den Menschenhändlerinnen und Menschenhändlern informiert. Fehlende Sprachkenntnisse, fehlende Rechtsinformationen sowie Rechtsansprüche und eine allgemeine prekäre Lage begünstigen die Ausbeutung. Besonders heimtückisch ist es, wenn Mädchen und Frauen nach der so genannten Loverboy-Methode erst in emotionale Abhängigkeit, familiäre beziehungsweise soziale Entfremdung getrieben und dann zur Zwangsprostitution gezwungen werden.

Der Loverboy, auch Liebhaber genannt, täuscht eine Liebesbeziehung vor. Mit viel Verständnis, Aufmerksamkeit, Zuneigung und Geschenken erschleicht er sich das Vertrauen, was für viele Betroffene anfänglich schwer zu erkennen ist.

Die häufig unsichere rechtliche und soziale Position der Betroffenen sowie der Druck, ihr eigenes Leben, oft auch das ihrer Familie sichern zu müssen, werden dabei gezielt ausgenutzt.

Hilfe bei Menschenhandel

Bei akuter Bedrohung wählen Sie bitte die Polizeinotrufnummer, um weiteres Vorgehen in Ihrer Situation abzustimmen. Sie können eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle erstatten.

Sind Sie unsicher, ob Sie eine Strafanzeige erstatten sollen, da Sie eventuell Angst vor weiterer Bedrohung und Rache, eine skeptische Haltung gegenüber staatlichen Behörden oder resigniert haben, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, die Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen kann. Ein Verzicht auf eine Anzeige ist in der Regel nicht erfolgversprechend, um weiterer Gewalt vorzubeugen. Die Erstattung einer Anzeige ist eine deutliche Botschaft an die Täterin, den Täter oder die Täter, dass sich Betroffene nicht einschüchtern lassen. Dies kann hilfreich für ein Verlassen der Opferrolle sein.

Ausländische Betroffene des Menschenhandels in Deutschland haben im Bundesgebiet eine Bedenkfrist von drei Monaten, um über eine Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden nachzudenken.

Bei einer Kooperation ist ein Aufenthaltstitel im Bundesgebiet möglich, welcher auch nach Abschluss des Verfahrens noch verlängert werden kann.

Sind Sie besonders gefährdet, kann Ihr Wohnort bereits bei der Anzeigenaufnahme geheim gehalten werden. Teilen Sie dazu der Polizei Ihre Befürchtungen mit. Ist Ihnen dies nicht möglich, weil Sie der Tathergang zu sehr belastet, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, Sie dabei zu unterstützen.

Von Menschenhandel Betroffene haben ein Recht auf Beratung und Unterstützung durch eine Fachberatungsstelle und psychosoziale Prozessbegleitung bei der Hauptverhandlung. Die Beratung ist kostenlos, anonym und unabhängig von Behörden oder anderen staatlichen Einrichtungen.

Die Fachberatungsstelle bietet psychosoziale Beratung und meist auch eine Notversorgung mit Lebensmitteln und Kleidung an. Sie unterstützt bei der Klärung von ausländerrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen, einer sicheren und anonymen Unterbringung und beim Aufbau von Lebensperspektiven. Sie begleitet zu Behörden beziehungsweise im Ermittlungsverfahren, im Strafverfahren, vor Gericht und vermittelt medizinische Versorgung beziehungsweise eine juristische Beratung.

Auf Wunsch können Sie Unterstützung bei der Ausreise und Vermittlung von Hilfsangeboten in den Herkunftsländern erhalten.

Beratungsangebote bei Menschenhandel, Zwangsprostitution, "Gewalt im Namen der Ehre" und Zwangsheirat