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Diebstahl und Sachbeschädigung

Allgemeines

Zu den Diebstählen zählt auch der Wohnungseinbruch, verbunden mit Sachbeschädigung. Für viele Betroffene ist vor allem ein Einbruch ein einschneidendes Erlebnis. Hier können immense Schadenssummen entstehen. Das Sicherheitsgefühl wird oft beeinträchtigt.

Hilfe nach Diebstahl und Sachbeschädigung

Rufen Sie die Polizei, erstatten Sie Anzeige.

Lassen Sie den Tatort so wie Sie ihn vorgefunden haben.

Machen Sie Fotos von den entstandenen Schäden.

Verständigen Sie umgehend die Schadensabteilung Ihrer Versicherung.

Für den Ersatz beschädigter oder entwendeter Sachen kommt unter Umständen Ihre Hausratversicherung beziehungsweise die Gebäudeversicherung auf.

Machen Sie eine Liste von den gestohlenen Gegenständen und versuchen Sie, diese möglichst genau zu beschreiben. Eine Wertgegenstandsliste, vorhandene Kaufbelege und Gerätenummern sind hier von Vorteil.
Falls Ihre Schlüssel gestohlen wurden, lassen Sie vorsichtshalber den Schließzylinder wechseln.

Ihren Ausweis, Sparbücher, Eurocard und Kreditkarten können Sie unter der kostenlosen
Rufnummer 116116 sperren lassen.

Bitte beachten: Ausweisinhaber sind  zusätzlich verpflichtet, den Verlust des Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.

Ihr Handy können Sie bei Ihrem Anbieter sperren lassen. Falls Sie Ihr Handy als Zugang zu passwortgeschützten Diensten, zum Beispiel Paypal, E-Mail-Account verwenden, ändern Sie unbedingt die betroffenen Passwörter. Für die Fahndung nach Ihrem gestohlenen Smartphone benötigt die Polizei die 15-stellige Seriennummer (IMEI-Nummer). Diese Nummer steht generell auf der Verpackung des Gerätes. Darüber hinaus können Sie jederzeit durch Eingabe der Tastenkombination *#06# die IMEI-Nummer abrufen und in Ihren Unterlagen notieren. Die Passwörter Ihrer E-Mail-Adresse, Social Media und Zugänge zu anderen Konten sollten ebenfalls geändert werden.

Fachleute der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle bieten einen kostenlosen Beratungsservice zum Thema beschädigte Schlösser, Fenster, Türen und anderes an.

In der Regel wird die Täterin oder der Täter für den entstandenen Schaden haftbar gemacht. Ersatzansprüche können Sie beispielsweise über eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt geltend machen.

Sollten Sie durch die Tat in eine materielle Notlage gekommen sein, können Sie in bestimmten Fällen von der Opferhilfsorganisation Weisser Ring e. V. finanzielle Unterstützung erhalten.

Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens und darüber hinaus zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen.