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Internetkriminalität

Allgemeines

Kriminalität im virtuellen Raum, auch Cyber-Kriminalität genannt, steht als international einheitliche Beschreibung für Computerkriminalität und umfasst alle Straftaten, die sich unter Ausnutzung der Informationstechnik und Kommunikationstechnik, wie beispielsweise über Personal Computer, Internet, E-Mail, Chat, gegen das Vermögen oder die persönliche Integrität richten.

Phänomene sind hierbei das Versenden von fingierten E- Mails, die Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Kindern und Jugendlichen, das Schreiben und Versenden von sexuell eindeutigen Nachrichten, gefälschte Online-Plattformen und das Beleidigen, Bloßstellen, Bedrohen, Belästigen oder Nachstellen einer Person im virtuellen Raum.

Die Auswirkungen und Folgen sind mit denen aus der realen Welt vergleichbar.

Hilfe bei Internetkriminalität

Bei akuter Bedrohung wählen Sie die Polizeinotrufnummer 110, um das weiteres Vorgehen in Ihrer konkreten Situation abzustimmen.

Sie können eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder online unter www.polizei-web.sachsen-anhalt.de erstatten.

Sichern Sie bitte existierendes Datenmaterial, zum Beispiel:

  • E-Mails,
  • Chat-Verläufe in Messenger-Diensten,
  • Fotos oder Videos,
  • Bestellbestätigungen und
  • Kaufbelege

so, dass Sie keine Veränderungen vornehmen, denn diese können wichtige Beweismittel für die weiteren Ermittlungen sein.

Ist Ihnen dies nicht möglich, weil Sie der Tathergang zu sehr belastet oder Sie nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, diese Beweise für Sie zu sichern.

Bei geleisteten Zahlungen kontaktieren Sie möglichst sofort den Dienstleister, lassen Sie die Transaktion stoppen und bewahren Sie Belege von Ihrem Kauf, zum Beispiel Bestellbestätigung, E-Mails oder Screenshots auf.

Zu Schutzmaßnahmen berät Sie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seiner Webseite.

Opferhilfeeinrichtungen beraten Sie gern und unterstützen Sie in vielen Bereichen. Sie begleiten Sie auf Wunsch, auch während des Strafverfahrens, zu Ämtern, Behörden, ärztlichen Diensten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderen und vermitteln Sie bei Bedarf gern an weiterführende Angebote.

Sie können sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Sie beziehungsweise er vertritt Ihre Interessen und darf bei Ihrer Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht anwesend sein. Beratungsgespräche sowie die rechtliche Vertretung können kostenpflichtig sein.

Auf Antrag können Sie bei vereinzelten Delikten als Nebenklägerin oder Nebenkläger im Strafverfahren auftreten, das erweitert Ihre Rechte.  In besonderen dieser Fälle können Sie darüber hinaus beantragen, dass Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt wird. Folgt das Gericht Ihrem Antrag, wird ein Rechtsbeistand beigeordnet. Sie können sich nun in jedem Stadium des Verfahrens beraten lassen. Die anwaltliche Tätigkeit ist für Sie kostenfrei.

Bitte prüfen Sie, ob Sie gegebenenfalls Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben.

Der Verein Weisser Ring e. V. bietet Geschädigten in der Regel einen Beratungsscheck für das rechtsanwaltliche Erstgespräch an.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme.

Eine besondere Form der Unterstützung stellt die psychosoziale Prozessbegleitung dar. Wenn Personen einer schwerwiegenden Straftat mit einem besonderen Schutzbedürfnis betroffen sind, wie zum Beispiel Kinder und Jugendliche, Menschen mit einer geistigen, psychischen oder altersbedingten Beeinträchtigung, ist diese für Sie kostenlos. Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung.

Bei polizeilichen, staatsanwaltlichen oder gerichtlichen Vernehmungen als Zeugin oder Zeuge können Sie sich durch eine Vertrauensperson begleiten lassen. Sollte der Ermittlungszweck dadurch gefährdet sein, kann die oder der Vernehmende das Angebot ablehnen.

Beratungsangebote bei Internetkriminalität

Wenn Sie von Kriminalität im Internet betroffen sind, stehen Ihnen die gleichen Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung wie den Betroffenen von Straftaten in der realen Welt.

Das können unter anderem sein: