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Gewalt gegenüber ältere Menschen

Allgemeines

Gewalt gegenüber älteren Menschen wird durch die Weltgesundheitsorganisation folgendermaßen definiert: „Unter Gewalt gegen ältere Menschen versteht man eine einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Reaktion im Rahmen einer Vertrauensbeziehung, wodurch einer älteren Person Schaden oder Leid zugefügt wird“.

Dieser Situation sind die meisten Betroffenen hilflos ausgesetzt. Gewalt findet nicht nur im häuslichen Umfeld statt.  Auch in Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege kann Gewalt an pflegebedürftigen Menschen auftreten.

Beispiele für Formen der Gewalt sind:

  • Einschüchtern,
  • Isolieren,
  • Beschimpfen,
  • zu grobes Zufassen,
  • Schlagen,
  • Schütteln,
  • Hilfsmittel wie Klingel, Brille, Prothese oder Gehstock wegnehmen,
  • Drängen,
  • das Fixieren von Armen und Beinen,
  • das Einschränken des freien Willens mit Beruhigungsmitteln.

In diesen genannten Fällen können bereits Straftatbestände erfüllt sein.

Hilfe bei Gewalt gegenüber älteren Menschen

Vertrauen Sie sich Verwandten, Freunden oder Bekannten an.
Überlegen Sie gemeinsam, was Sie unternehmen können.
Informieren Sie die Leitung der Einrichtung oder den medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Rufen Sie die Polizei.