Gewalt gegenüber ältere Menschen
Allgemeines
Gewalt gegenüber älteren Menschen wird durch die Weltgesundheitsorganisation folgendermaßen definiert: „Unter Gewalt gegen ältere Menschen versteht man eine einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Reaktion im Rahmen einer Vertrauensbeziehung, wodurch einer älteren Person Schaden oder Leid zugefügt wird“.
Dieser Situation sind die meisten Betroffenen hilflos ausgesetzt. Gewalt findet nicht nur im häuslichen Umfeld statt. Auch in Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege kann Gewalt an pflegebedürftigen Menschen auftreten.
Beispiele für Formen der Gewalt sind:
- Einschüchtern,
- Isolieren,
- Beschimpfen,
- zu grobes Zufassen,
- Schlagen,
- Schütteln,
- Hilfsmittel wie Klingel, Brille, Prothese oder Gehstock wegnehmen,
- Drängen,
- das Fixieren von Armen und Beinen,
- das Einschränken des freien Willens mit Beruhigungsmitteln.
In diesen genannten Fällen können bereits Straftatbestände erfüllt sein.
Hilfe bei Gewalt gegenüber älteren Menschen
Vertrauen Sie sich Verwandten, Freunden oder Bekannten an.
Überlegen Sie gemeinsam, was Sie unternehmen können.
Informieren Sie die Leitung der Einrichtung oder den medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Rufen Sie die Polizei.
Beratungsangebote bei Gewalt gegenüber älteren Menschen
- Bundesseniorenvertretung,
- Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser,
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 116016,
- Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt und Stalking,
- Polizeinotruf 110 oder Polizeidienststellen,
- Senioren-Schutz-Bund „Graue Panther e. V.“,
- Sozialer Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt (Opferberatung, psychosoziale Prozessbegleitung, Zeugenbetreuung),
- Telefonseelsorge: 0800 1110111 oder 0800 1110222,
- „Weisser Ring e. V., Opfertelefon: 116 006
- Zentrale Beratungsstelle in Magdeburg bei Gewalt in Pflegesituationen