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Raub

Allgemeines

Raubstraftaten wie zum Beispiel Raub auf Straßen, Wegen und Plätzen, Handtaschenraub, Raub in Wohnungen, Raub in Banken und Geschäften, Raub auf Geldtransporte und Werttransporte geschehen meist mit Gewaltandrohung oder unter Einsatz von Waffen. Diese Handlungen sind meistens kombiniert von Diebstahl und Nötigung mit Gefahr für Leib und Leben.

Hilfe nach einer Raubstraftat

Rufen Sie laut um Hilfe. In bedrohlichen Situationen sollten Sie aber kein Risiko eingehen und im Zweifelsfall die geforderten Sachen hergeben.

Wählen Sie schnellstmöglich die Notrufnummer der Polizei.

Zeigen Sie die Straftat an.

Notieren beziehungsweise merken Sie sich möglichst Aussehen und Bekleidung des Täters oder der Täterin und besondere Merkmale, wie Frisur, Haarfarbe, Brille, Tätowierungen, die Fluchtmittel, wie zum Beispiel Auto, Fahrrad, Fluchtrichtung und mögliche Bewaffnung sowie den Ablauf der Tat.

Falls es Personen gibt, die das Geschehen beobachtet haben, dann bitten Sie diese, sich als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung zu stellen und notieren Sie sich deren Personalien.

Haben Sie Verletzungen erlitten, dann lassen Sie sich medizinisch behandeln und die Verletzungen von einer Ärztin oder einem Arzt dokumentieren.

Gab es zur Täterin oder zum Täter unmittelbaren Körperkontakt, dann waschen Sie bitte nicht die betreffende Körperstelle und Ihre Kleidung. Das ist wichtig für die Spurensicherung.

Um Abstand zu gewinnen und innere Stabilität wiederzufinden, reden Sie mit einer vertrauten Person darüber.

Neben der medizinischen Versorgung ist es ratsam, sich psychologische Hilfe zu suchen.

Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen.

Lassen Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten. Das Beratungsgespräch kann kostenpflichtig sein. Über diesen Link finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten einer staatlichen Kostenübernahme, zum Beispiel Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Die Rechtsanwältin beziehungsweise der Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen vor Gericht.

In besonders schweren Fällen können Sie als geschädigte Person einen Antrag auf Beiordnung einer Opferanwältin beziehungsweise eines Opferanwaltes stellen.

Haben Sie einen gesundheitlichen Schaden erlitten, können Sie nach dem Opferentschädigungsgesetz Versorgungsleistungen erhalten, zum Beispiel Heilbehandlung und Krankenbehandlung, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Beschädigtenrente.