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Körperverletzung

Allgemeines

Die Straftat der Körperverletzung kann sich auf viele Lebensbereiche erstrecken, wie zum Beispiel im alltäglichen Leben, im Straßenverkehr, im medizinischen Bereich.

Sie stellt die Schädigung der Gesundheit eines Menschen unter Strafe. Dabei kann die Schädigung der Gesundheit sowohl physische als auch psychische Verletzungen umfassen. Es wird sehr häufig als ein schwerwiegender Eingriff erlebt, was Ängste oder auch traumatische Beeinträchtigungen auslösen kann.

Hilfe im Falle der Körperverletzung

Zeigen Sie den Vorfall bei der Polizei an und erstatten Sie Strafanzeige.

Notieren beziehungsweise merken Sie sich möglichst Aussehen und Bekleidung der Täterin oder des Täters und besondere Merkmale wie Frisur, Haarfarbe, Brille, Tätowierung, Narben oder Fluchtmittel wie zum Beispiel Auto, Fahrrad, und Fluchtrichtung, eine mögliche Bewaffnung sowie den Ablauf der Tat.

Haben Sie Verletzungen erlitten, dann lassen Sie sich medizinisch behandeln und die Verletzungen von einer Ärztin oder einem Arzt dokumentieren.

Gab es zur Täterin oder zum Täter unmittelbaren Körperkontakt, dann waschen Sie bitte nicht die betreffende Körperstelle und Ihre Kleidung. Das ist wichtig für die Spurensicherung.

Lassen Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten. Das Beratungsgespräch kann kostenpflichtig sein. Wenn Sie nicht über die nötigen Mittel verfügen, können Sie Beratungshilfe oder auch Prozesskostenhilfe beantragen.

In besonders schweren Fällen können Sie als geschädigte Person einen Antrag auf Beiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts beantragen. Im Falle einer Beiordnung ist die erbrachte Leistung der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwaltes für Sie kostenfrei.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, auf Antrag als Nebenklägerin beziehungsweise Nebenkläger im Strafverfahren aufzutreten. Das erweitert Ihre Rechte. Hier können Sie sich über Nebenklage informieren.

Haben Sie einen gesundheitlichen Schaden erlitten, können Sie nach dem Opferentschädigungsgesetz Versorgungsleistungen nach entsprechender Antragstellung erhalten, zum Beispiel Heilbehandlung- und Krankenbehandlung, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Beschädigtenrente.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme.

Eine besondere Form der Unterstützung stellt die psychosoziale Prozessbegleitung dar. Wenn eine Person das Opfer einer schwerwiegenden Straftat geworden ist  und  einem besonderen Schutzbedürfnis unterliegt, wie zum Beispiel Kinder und Jugendliche, Menschen mit einer geistigen, psychischen oder altersbedingten Beeinträchtigung, ist die psychosoziale Prozessbegleitung nur in den hier seltenen Fällen für diese Personen kostenlos. Weitere Informationen hierzu enthält der vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegebene Flyer „Psychosoziale Prozessbegleitung“.

Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens und darüber hinaus zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen.