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Stalking

Stalking (Nachstellung) ist eine Straftat. Es bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, ständiges Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.

Hier können die unterschiedlichsten Personen betroffen sein, zum Beispiel:

  • Ex-Partnerinnen und Ex-Partner,
  • Freunde,
  • Kolleginnen und Kollegen,
  • Nachbarinnen und Nachbarn.

Stalkerinnen und Stalker belästigen, verfolgen, bedrohen die von ihnen ausgewählten Personen oft  über einen längeren Zeitraum hinweg.

Beispiele für Stalking:

  • Telefonanrufe, Short Message Service-Mitteilungen, Nachrichten auf Anrufbeantworter, E-Mails,
  • Liebesbriefe, Blumen, Geschenke,
  • Warenbestellungen im Namen der Betroffenen,
  • Falschbeschuldigungen beispielsweise gegenüber dem Arbeitgeber, Bekanntenkreis,
  • Verfolgen, Auflauern,
  • Ausfragen des Bekanntenkreises,
  • Sachbeschädigungen,
  • Beleidigungen, Verleumdungen,
  • Bedrohungen, Nötigungen.

Hilfe bei Stalking-Erlebnissen

Bei akuter Bedrohung, wählen Sie den Polizeinotruf. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Schnelles Einschreiten der Polizei gegen Stalkerinnen und Stalker kann Wirkung zeigen und die Belästigungen nach einer Anzeige hören häufig auf.

Informieren Sie Personen, denen Sie vertrauen, Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte.

Teilen Sie der Stalkerin oder dem Stalker ausdrücklich mit, dass Sie keinen Kontakt wünschen. Empfehlenswert ist eine Mitteilung vor Zeugen.

Gehen Sie nicht auf Kontaktversuche ein.

Dokumentieren Sie jeden versuchten Kontakt wie zum Beispiel Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Führen Sie ein Tagebuch. Nehmen Sie keine Warensendungen an, die Sie nicht bestellt haben.

Hilfe finden Sie auch bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, die beziehungsweise der Erfahrungen im Bereich des Stalking hat. Hier können Sie geeignete Wege zur Unterlassung besprechen. Allerdings ist meistens schon das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig. Der Verein „Weisser Ring e. V.“ bietet in der Regel geschädigten Personen einen Beratungsscheck für das rechtsanwaltliche Erstgespräch an. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme.

Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens und darüber hinaus zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen.

Sie können gegen Stalking auch zivilrechtlich vorgehen mit einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz bei dem für Sie zuständigen Familiengericht. Der stalkenden Person kann damit gerichtlich die Kontaktaufnahme untersagt und ein Näherungsverbot erteilt werden.